AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hebamme Sandra Neef (nachfolgend „Hebamme“ genannt).

Letzte Änderung: 01.11.2025

1.Allgemeines und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Sandra Neef, nachfolgend „Hebamme“ genannt. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme (https://neef.hebamio.de).

1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

2. Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen

2.1 Kassenleistungen

Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:

  • Vorgespräch
  • Anamnese
  • Beratung
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Hilfestellung in der Schwangerschaft
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (Früh-/Spätwochenbett)
  • Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings

2.2 Wahlleistungen und IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur ausdrücklichen Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.

Die Hebamme hat für alle weiteren, "nicht originären" Hebammentätigkeiten anerkannte Fortbildungen absolviert, die dem zuständigem Gesundheitsamt vorliegen und kann diese, auf Nachfrage auch der Leistungsempfängerin vorlegen.

Die Hebamme bietet zur organisatorischen Kommunikation, z.B. für Terminabsprachen oder Rückrufbitten, optional die Nutzung digitaler Kommunikationsmedien an. Die Nutzung erfolgt nur im Rahmen einer separaten IGeL-/ Wahlleistungsver-einbarung, in der die Versicherten aktiv der Nutzung zustimmen. Weitere Details zu Datenschutz und Einwilligung werden in dieser Vereinbarung geregelt.

Von der Hebamme werden folgende IGeL angeboten:

  • Osteopathische Techniken zur physiologischen Vorbereitung des Beckens auf die Geburt
  • Wohlfühlmassage Rücken / Schulter / Nacken in Schwangerschaft oder Wochenbett
  • Geburtsvorbereitende Massage
  • Rückbildungsmassage
  • Lymphdrainage
  • individuelle Geburtsvorbereitung für Paare im häuslichen Umfeld
  • Kommunikation per Kommunikationsmedien

2.3 Anmeldung/Vertragsabschluss

Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über https://neef.hebamio.de erfolgen.

Bei der Anmeldung über die https://neef.hebamio.de  gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.

Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail oder Telefon. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.

Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.

2.4 Abrechnung

2.4.1 Abrechnung von Kassenleistungen

Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.

Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes NRW. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.

2.5 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen

2.5.1 Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

2.5.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld frühzeitig angekündigt.

2.5.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes bei einer gebuchten Kassenleistungen, in Höhe der entsprechenden Vergütung für die gebuchte Zusatzleistung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.

3. Widerrufsbelehrung

3.1 Widerrufsrecht

Verbraucher:innen steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Sandra Neef, Wolfstall 24, 42799 Leichlingen, Hebamme-sandraneef@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

4. Abrechnung

Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® - Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® - Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).

5. Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® - Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® - Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® - Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.

5.1 Medizinische Unterlagen


Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittelt im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.

Im Falle der Hinzuziehung ärztlichen Personals /einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme, in vorheriger Absprache mit der Betreuten, der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

6. Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte

Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse und Onlineberatungen, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass keine Fotos von Genitalien oder Ausscheidungen von Frau oder Säuglingen per SMS oder E-Mail verschickt werden dürfen! Das fällt gesetzlich unter den Missbrauch durch Kinderpornografie und wird vollständig abgelehnt. Selbst bei Löschung kann das Bild auf dem Endgerät zurückverfolgt und wiederhergestellt werden, deshalb wird hier von vornerein ausdrücklich die Versendung solcher Bilder untersagt!

7. Haftung

7.1 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

8. Pflichten der Leistungsempfängerin

Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Termin auswirken können.

9. Erreichbarkeit der Hebamme

Die Erreichbarkeit der Hebamme ist unter https://neef.hebamio.de (Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit) beschrieben, was die Leistungsempfängerin gelesen und zur Kenntnis genommen hat.

Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situationen suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!

10. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.